Fördermöglichkeiten für Tennisvereine
Für Tennisvereine gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Eine aktuelle Auswahl ist auf dieser Seite aufgeführt und wird laufend aktualisiert. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Sportförderrichtlinien der einzelnen Kommunen und der jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde.
Fördermöglichkeiten des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend
Der Landessportbund NRW fördert insbesondere seine Mitgliedsorganisationen - die Stadt- und Kreissportbünde und Sportverbände - aber auch die NRW-Vereine, Schulen und andere Anspruchsberechtigte mit finanziellen Zuschüssen, um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen, was ohne finanzielle Sicherheit nicht zu bewerkstelligen ist.
Aktuell laufende Förderprogramm des LSB NRW:
- Wiederaufbauhilfe NRW 2021 - verlängert
Betroffene Sportvereine können ebenso wie Kommunen über das Portal des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW is zum 30. Juni 2026 einen Antrag einreichen.
- Förderung der Übungsarbeit
Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr unverändert 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31.05.2024.
- Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Für das Landesprogramm 1000x1000 stehen in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 200.000 Euro für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion vorrangig kontingentiert sind. Das Förderportal ist ab dem 4. April 2024 für die Antragstellung geöffnet.
Fördermöglichkeiten der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mikroförderprogramm - EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN.
Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Wichtiger Hinweis!
Informationen zur Haushaltssperre des Bundes
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist als Bundesstiftung von der Haushaltssperre betroffen und darf derzeit keine Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2024 und die Folgejahre eingehen. Ab dem 1. Januar 2024 wird sie wahrscheinlich unter den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung arbeiten. Diese Einschränkungen sind eine Vorsichtsmaßnahme in einer angespannten unklaren Haushaltslage, die nach Klärung der Lage wieder enden werden.
Das bedeutet, dass die Stiftung bezogen auf diesen Zeitraum derzeit leider keine Förderanträge bewilligen darf. Förderanträge können aber weiterhin über das Förderportal eingereicht werden. Mit der Bearbeitung und Bewilligung muss jedoch bis zum Ende der Haushaltssperre bzw. der haushaltslosen Zeit gewartet werden. Die Stiftung wird über die Website und über das Förderportal informieren, sobald neue Informationen vorliegen.
Stifter Helfen - IT für gemeinnützige Organisationen und Vereine
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Förderung der "Aktion Mensch" im Bereich Inklusion
Die Aktion Mensch hat für die Zukunft viel vor – Wir wollen weitere Chancen für inklusive Begegnungen schaffen und damit Inklusion erfahr- und erlebbar machen. Mit diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ und „Freizeit“, wie zum Beispiel:
Sport und Spiele (Spiele auf Barrierefreiheit testen, inklusive Sportangebote etc.)
Zielgruppen
Die Aktion Mensch fördert inklusive Projekte für:
• Menschen mit Behinderung
• Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende bis 27 Jahren
• Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Antrags- und Durchführungszeitraum: Förderanträge können vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026 gestellt werden.
Was die Aktion Mensch fördert: Zeitlich befristete inklusive Projekte
Förderfähige Kosten: Honorarkosten, Sachkosten, Kosten zur Herstellung von baulicher, sprachlicher und medialer Barrierefreiheit
Wie viel gibt es? Laufzeit: maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten = maximal 10.000 Euro, davon dürfen maximal 5.000 Euro für Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit anfallen; Laufzeit bis zu 1 Jahr
Finanzierungsmittel: Bei Kosten bis zu 10.000 Euro ist kein eigenes Geld notwendig